Wissen
Pflegeselbsthilfe in Hessen
Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, verändert sich der Alltag – für die betroffene Person ebenso wie für Angehörige und andere nahestehende Personen. Neben organisatorischen und praktischen Fragen kann die neue Situation auch emotional sehr belastend sein.
Die Teilnahme an einer Pflegeselbsthilfegruppe bietet die Möglichkeit, sich mit Menschen auszutauschen, die ähnliche Erfahrungen machen.
Seit 2008 ist die Förderung der Pflegeselbsthilfe gesetzlich in der Pflegeversicherung verankert. Dadurch können Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen im Bereich der Pflegeselbsthilfe finanziell unterstützt werden.

Austausch, Wissen und Ermutigung
Die Pflegeselbsthilfe hat zum Ziel, die Lebenssituation von pflegebedürftigen Menschen sowie deren Angehörigen und nahestehenden Personen zu verbessern und die Pflege zu Hause zu unterstützen. Der Austausch von Erfahrungen und die Bündelung von Wissen können die Beteiligten im Pflegealltag stärken, ihnen Orientierung geben und Mut machen.
Förderung der Pflegeselbsthilfe
Grundlage der Förderung ist § 45d SGB XI. Seit 2026 stehen jährlich 21 Cent pro versicherter Person aus der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung für die Pflegeselbsthilfe zur Verfügung. Davon werden 16 Cent nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Weitere fünf Cent stehen für bundesweite Tätigkeiten und Strukturen sowie für Gründungszuschüsse zur Verfügung.
Gefördert werden insbesondere der Auf- und Ausbau, die Unterstützung sowie die Neugründung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen. Auch digitale Anwendungen können berücksichtigt werden, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen.
Grundsätzlich gibt es zwei Förderwege:
- Bundesweite Förderung und Gründungszuschüsse
Über einen Antrag beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen können gemäß § 45d Abs. 4 SGB XI bundesweite Tätigkeiten und Strukturen von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen sowie Gründungszuschüsse für neue Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen gefördert werden. Eine Mitfinanzierung durch das Bundesland oder die Gebietskörperschaft ist hierbei nicht erforderlich. Die Förderung wird in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren bewilligt, mindestens jedoch für drei Jahre.
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Website des GKV-Spitzenverbands.
- Förderung in Hessen
Die Förderung des Auf- und Ausbaus sowie der Unterstützung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen ist in § 45d Abs. 3 SGB XI geregelt und wird auf Landesebene spezifiziert. Gemäß der hessischen Rahmenvereinbarung über die Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, ehrenamtlichen Strukturen und der Selbsthilfe […] im Sinne der §§ 45a ff. SGB X […] im Sinne der §§ 45a ff. SGB XI müssen die Anträge jeweils bis zum 30. November des Vorjahres gestellt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen können gemäß § 6 Abs. 1 bzw. Abs. 2 der Rahmenvereinbarung durch die zuständigen kreisfreien Städte oder Landkreise gefördert werden. Die entsprechenden Antragsformulare liegen den Selbsthilfekontaktstellen in Hessen und der LAKOS vor und können bei Bedarf angefordert werden.
Selbsthilfeorganisationen können direkt durch das Land Hessen gefördert werden. Die Anträge sind ebenfalls bis zum 30. November des Vorjahres an das Regierungspräsidium Gießen zu richten.
- Erfolgt zugleich eine Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V, müssen die geförderten Aktivitäten klar voneinander abgegrenzt werden. Eine Doppelförderung derselben Maßnahmen ist bei beiden Förderwegen ausgeschlossen.
Umsetzung der Pflegeselbsthilfe in Hessen
Zwei Selbsthilfekontaktstellen in Hessen engagieren sich in den neuen Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe besonders im Bereich der Pflegeselbsthilfe und werden hierfür gemäß § 45d SGB XI gefördert. Sie beraten zu allen Fragen der Pflegeselbsthilfe, informieren über bestehende Selbsthilfegruppen, vernetzen Interessierte und unterstützen bei der Suche nach und der Gründung von Pflegeselbsthilfegruppen. Darüber hinaus begleiten sie den Aufbau und die Weiterentwicklung entsprechender Gruppen.
Ihre Anlaufstellen in Hessen
Sie interessieren sich für die Pflegeselbsthilfe, suchen eine Selbsthilfegruppe oder möchten selbst eine solche ins Leben rufen? Die Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe unterstützen Sie dabei gerne.
Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe Werra-Meißner-Kreis
Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe Frankfurt
Rückfragen? Gerne!
Bei Fragen zur Pflegeselbsthilfe in Hessen und zum Förderverfahren können Sie sich gerne an die LAKOS Hessen wenden.
Landeskoordinierungsstelle Selbsthilfe (LAKOS) Hessen
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zur Förderung der Pflegeselbsthilfe finden Sie bei der NAKOS.
Auch die DAG SHG stellt Informationen und Links zum Thema Pflegeselbsthilfe bereit.
