Wissen

Förderung­ von ­Selbsthilfe

Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen können in Hessen von verschiedenen Stellen finanzielle Unterstützung erhalten. Bei der Förderung von Gruppen und Organisationen wird zum Teil unterschieden zwischen gesundheitsbezogener und sozialer Selbsthilfe.

scrollen

Gesetzliche Kranken­versicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) unterstützen die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe seit vielen Jahren. Gefördert werden Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen bzw. Landesverbände und Selbsthilfekontaktstellen. Die gesetzliche Grundlage zur Förderung der Selbsthilfe bildet der § 20h SGB V.

Im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (letzte Fassung vom 21.10.2022, gültig seit 1.1.2023) stehen die Fördergrundsätze des GKV-Spitzenverbandes. Grundsätzlich wird zwischen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung und der kassenindividuellen Projektförderung unterschieden.

Für Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen hat die GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen alle Informationen zu Fördervoraussetzungen, -verfahren, -fristen sowie Antragsformulare und Ansprechpersonen kompakt und übersichtlich auf einer eigenen Seite zusammengestellt.

Für Selbsthilfegruppen empfehlen wir insbesondere das Begleitheft zur Pauschalförderung, da hier alle wichtigen Fragen ausführlich beantwortet werden.

Kommunen und ­Landkreise

Einige Kommunen und Landkreise in Hessen unterstützen Selbsthilfegruppen durch finanzielle Förderung. Sowohl gesundheitsbezogene als auch soziale Selbsthilfegruppen können diese Förderung beantragen. Da die Antragsverfahren und Förderhöhen sehr unterschiedlich sind, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Selbsthilfekontaktstelle und erfragen Sie die Details dieser freiwilligen Leistungen durch die öffentliche Hand.

Soziale ­Pflege­versicherung

Die finanzielle Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung nach dem SGB XI richtet sich an Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen. Mit der Förderung sollen Pflegebedürftige, Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörige und Nahestehende unterstützt werden. Informationen und weiterführende Links zu dieser Förderung finden Sie bei der NAKOS .

Renten­­versicherung

Die Hessische Landesstelle für Suchtfragen e. V. (HLS) fungiert als Ansprechpartnerin der Selbsthilfe im Bereich der Suchthilfe für die „Zuwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) nach § 31 SGB VI zur Förderung der Rehabilitation“. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die HLS. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e. V. (HLS).

Kommunen und ­Landkreise

Einige Kommunen und Landkreise in Hessen unterstützen Selbsthilfegruppen durch finanzielle Förderung. Sowohl gesundheitsbezogene als auch soziale Selbsthilfegruppen können diese Förderung beantragen. Da die Antragsverfahren und Förderhöhen sehr unterschiedlich sind, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Selbsthilfekontaktstelle und erfragen Sie die Details dieser freiwilligen Leistungen durch die öffentliche Hand.

Selbsthilfekontaktstellen

Soziale ­Pflegeversicherung

Die finanzielle Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung nach dem SGB XI richtet sich an Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen. Mit der Förderung sollen Pflegebedürftige, Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörige und Nahestehende unterstützt werden. Informationen und weiterführende Links zu dieser Förderung finden Sie bei der NAKOS .

Pflegeselbsthilfe NAKOS

Renten­versicherung

Die Hessische Landestelle für Suchtfragen e. V. (HLS) fungiert als Ansprechpartnerin der Selbsthilfe im Bereich der Suchthilfe für die „Zuwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) nach § 31 SGB VI zur Förderung der Rehabilitation“. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die HLS. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e. V. (HLS).

HLS

Organisationen und Stiftungen

Es gibt verschiedene Organisationen und Stiftungen, die Selbsthilfe-Initiativen unterstützen. Hier einige Beispiele:

Die Aktion Mensch fördert aus den Erträgen ihrer Soziallotterie jährlich bis zu 8.500 Projekte. Dabei handelt es sich um Inklusionsprojekte für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche sowie Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Auf der Website gibt es zum Beispiel den „Förderfinder“, mit dem das passende Förderangebot für die eigene Projektidee gefunden werden kann, oder den „Schnell-Check“ zur Klärung der Förderfähigkeit.

Alle wichtigen Details zu den einzelnen Förderprogrammen, Antragsverfahren, Zielgruppen und Fördergrundsätzen und vieles mehr finden Sie auf der Website der Aktion Mensch.

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen vertritt die Interessen von Stiftungen gegenüber Politik und Gesellschaft. Ihm gehören rund 9.800 Stiftungen an, die sich mit rund 5,4 Milliarden Euro jährlich für das Gemeinwohl in Deutschland engagieren.

Die Website des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen enthält eine Datenbank, die Ihnen hilft, die passende Stiftung für Ihr Vorhaben zu finden.

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt unter anderem strukturschwache und ländliche Räume mit einem Mikroförderprogramm. Außerdem bietet sie verschiedene Online-Seminarreihen und Beratung an. Alle Details finden Sie auf der Website der DSEE.

Die Robert Bosch Stiftung fördert Projekte im Themenfeld Gesundheit. Sie setzt sich für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem ein, das den Menschen und seine Gesundheitskompetenz verstärkt in den Fokus rückt.

Auf der Website der Robert Bosch Stiftung finden Sie Informationen zu den Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Förderung sowie zu den aktuellen Ausschreibungen.

Über die Stiftung Deutsches Hilfswerk der Deutschen Fernsehlotterie fließen Mittel aus dem Losverkauf in soziale Projekte, um das solidarische Miteinander in Deutschland zu stärken. Das Förderportal ermöglicht sogar eine digitale Bewerbung um Fördermittel.

Auf der Website der Deutschen Fernsehlotterie finden Sie alle wichtigen Informationen zum Förderverfahren und weitere relevante Details wie Richtlinien, Verwendungsnachweise und Antragsformulare.

Die Stiftung Diakonie Hessen verfügt über verschiedene Stiftungsfonds und Unterstiftungen, die sich zum Teil konkret für die Förderung von Selbsthilfegruppen zu einer bestimmten Erkrankung einsetzen.

Spenden und Sponsoring

Spenden und Sponsoring sind eine weitere Möglichkeit, um Selbsthilfeprojekte zu finanzieren. Die Selbsthilfe sollte genau abwägen, welche Partnerschaften mit Unternehmen eingegangen werden, um die eigene Unabhängigkeit zu wahren und Einflussnahme von außen zu vermeiden. Die Annahme solcher Gelder sollte sorgfältig geprüft und transparent gehandhabt und im Zweifelsfall auch abgelehnt werden.

Auf der Website der NAKOS finden Sie hilfreiche Publikationen und Links zu verschiedenen Themen wie Unabhängigkeit, Einflussnahme, Interessenkonflikte und Sponsoring.