Wissen
Förderung von Selbsthilfe
Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen können in Hessen von verschiedenen Stellen finanzielle Unterstützung erhalten. Bei der Förderung von Gruppen und Organisationen wird zum Teil unterschieden zwischen gesundheitsbezogener und sozialer Selbsthilfe.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) unterstützen die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe seit vielen Jahren. Gefördert werden Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen bzw. Landesverbände und Selbsthilfekontaktstellen. Die gesetzliche Grundlage zur Förderung der Selbsthilfe bildet der § 20h SGB V.
Im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (letzte Fassung vom 21.10.2022, gültig seit 1.1.2023) stehen die Fördergrundsätze des GKV-Spitzenverbandes. Grundsätzlich wird zwischen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung und der kassenindividuellen Projektförderung unterschieden.
Für Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen hat die GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen alle Informationen zu Fördervoraussetzungen, -verfahren, -fristen sowie Antragsformulare und Ansprechpersonen kompakt und übersichtlich auf einer eigenen Seite zusammengestellt.
Für Selbsthilfegruppen empfehlen wir insbesondere das Begleitheft zur Pauschalförderung, da hier alle wichtigen Fragen ausführlich beantwortet werden.
Kommunen und Landkreise
Einige Kommunen und Landkreise in Hessen unterstützen Selbsthilfegruppen durch finanzielle Förderung. Sowohl gesundheitsbezogene als auch soziale Selbsthilfegruppen können diese Förderung beantragen. Da die Antragsverfahren und Förderhöhen sehr unterschiedlich sind, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Selbsthilfekontaktstelle und erfragen Sie die Details dieser freiwilligen Leistungen durch die öffentliche Hand.
Soziale Pflegeversicherung
Die finanzielle Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung nach dem SGB XI richtet sich an Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen. Mit der Förderung sollen Pflegebedürftige, Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörige und Nahestehende unterstützt werden. Informationen und weiterführende Links zu dieser Förderung finden Sie bei der NAKOS .
Rentenversicherung
Die Hessische Landesstelle für Suchtfragen e. V. (HLS) fungiert als Ansprechpartnerin der Selbsthilfe im Bereich der Suchthilfe für die „Zuwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) nach § 31 SGB VI zur Förderung der Rehabilitation“. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die HLS. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e. V. (HLS).
Kommunen und Landkreise
Einige Kommunen und Landkreise in Hessen unterstützen Selbsthilfegruppen durch finanzielle Förderung. Sowohl gesundheitsbezogene als auch soziale Selbsthilfegruppen können diese Förderung beantragen. Da die Antragsverfahren und Förderhöhen sehr unterschiedlich sind, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Selbsthilfekontaktstelle und erfragen Sie die Details dieser freiwilligen Leistungen durch die öffentliche Hand.
Soziale Pflegeversicherung
Die finanzielle Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung nach dem SGB XI richtet sich an Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen. Mit der Förderung sollen Pflegebedürftige, Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörige und Nahestehende unterstützt werden. Informationen und weiterführende Links zu dieser Förderung finden Sie bei der NAKOS .
Rentenversicherung
Die Hessische Landestelle für Suchtfragen e. V. (HLS) fungiert als Ansprechpartnerin der Selbsthilfe im Bereich der Suchthilfe für die „Zuwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) nach § 31 SGB VI zur Förderung der Rehabilitation“. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die HLS. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e. V. (HLS).
Organisationen und Stiftungen
Es gibt verschiedene Organisationen und Stiftungen, die Selbsthilfe-Initiativen unterstützen. Hier einige Beispiele:
Spenden und Sponsoring
Spenden und Sponsoring sind eine weitere Möglichkeit, um Selbsthilfeprojekte zu finanzieren. Die Selbsthilfe sollte genau abwägen, welche Partnerschaften mit Unternehmen eingegangen werden, um die eigene Unabhängigkeit zu wahren und Einflussnahme von außen zu vermeiden. Die Annahme solcher Gelder sollte sorgfältig geprüft und transparent gehandhabt und im Zweifelsfall auch abgelehnt werden.
Auf der Website der NAKOS finden Sie hilfreiche Publikationen und Links zu verschiedenen Themen wie Unabhängigkeit, Einflussnahme, Interessenkonflikte und Sponsoring.